Hier noch einige Highlights der neuen Verkehrsordnung,
die nun in Kraft getreten ist. Parken auf Behindertenparkplätzen wird als schweres Vergehen betrachtet und kostet zwischen 100 und 200 Euro, ebenso wie Fahrräder ohne Lichtanlage und die Programmierung von Navigationsgeräten währen der Fahrt. Wer in der blauen Parkzone nicht bezahlt, wird abgeschleppt. Wer sein Bußgeld innerhalb von 20 Tagen bezahlt, erhält bis zu 50 Prozent Rabatt.
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Kommentare
@Pit, das mit der blauen
@Pit,
das mit der blauen Parkzone... Wie ist das genau?
Weil die können mich ja nicht einfach abschleppen. Oft sieht man die blaue markierung ja gar nicht mehr. Und der Zettel an der Scheibe ist ja eigentlich auch kein Rechtskräftiger Bescheid. Kann ja jemand mitgenommen haben oder vom Wind verweht worden...
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